Information für Gerichte und Behörden
Aufträge von Gerichten oder Staatsanwaltschaften:
Hier ermöglichen wir Begutachtungen und Gutachtenerstellungen im zeitlich notwendigen Rahmen, somit auch sehr kurzfristig.
Ebenso ermöglichen wir die Begutachtung am notwendigen bzw. erwünschten Ort, somit beispielsweise in der JVA oder in der
geschlossenen Unterbringung.
Die Vergütung richtet sich nach den üblichen gesetzlichen Richtlinien (z.B. JVEG).
Kurz notiert
- Begutachtung und Gutachtenerstellung im zeitlich notwendigen Rahmen (auch kurzfristig möglich)
- Begutachtung vor Ort möglich (z.B. JVA, geschlossene Unterbringung, etc.)
- Vergütung nach den üblichen gesetzlichen Richtlinien (z.B. JVEG)
Aufträge von Berufsgenossenschaften / Krankenkassen:
Wir weisen darauf hin, dass wir nicht nach der GOÄ die Vergütung berechnen, sondern nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand des Einzelfalles.
Kurz notiert
- Vergütung nach dem tatsächlich anfallenden Aufwand des Einzelfalls